Service

Natursteine sind Zufallsprodukte der Natur, Gemenge aus verschiedensten, mehr oder minder dicht miteinander verwachsenen Mineralien. Jeder Naturstein ist somit einzigartig und stellt ein exklusives Stück Erdgeschichte dar. Je nach Gesteinsart weisen unsere Natursteinplatten sehr unterschiedliche Merkmale auf. Es sind gerade diese individuellen Eigenschaften, die Natursteinprodukte zu einem so besonderen Material machen. Im Folgenden finden Sie einige Hinweise, damit Sie lange viel Freude an unseren nachhaltigen Natursteinprodukten haben.

Verlegeformen

Allgemeine Hinweise

Grundsätzlich empfehlen wir eine allseitige gründliche Reinigung der Platten/Fliesen und die Verlegung durch einen Fachbetrieb. Unsere Platten/Fliesen sollten möglichst im trockenen Zustand verlegt werden.

Achten Sie unbedingt darauf, dass die Platten/Fliesen aus mehreren Paketen bzw. Paletten gemischt werden, da Natursteinplatten stets Farbschattierungen und Farbunterschiede aufweisen.

Wir setzen voraus, dass eine Fachberatung an der Originalbemusterung unserer Produkte stattfindet. Der Anwender soll über Material, Verwendungsmöglichkeiten, Verlegung und Pflege umfassend informiert werden.

Weiterhin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Materialien vor dem Einbau und der Verlegung auf Mängel zu prüfen sind. Reklamationen können nach der Verlegung nicht mehr anerkannt werden.

Alle Fotos sind Originalaufnahmen von eigenen Produkten. Leider lassen sich dabei leichte Farbveränderungen zum Original nicht immer vermeiden. Auch können die Farben bei der Anzeige auf dem Monitor (bedingt durch gewählte Einstellungen) verändert dargestellt werden. Wir weisen deshalb darauf hin, dass die Farben vom Originalprodukt abweichen können.

Auf unserer Webseite wird lediglich das allgemeine Erscheinungsbild einer Gesteinsart gezeigt. Je nach Abbautiefe in den Steinbrüchen können das Farbspiel bzw. die Oberflächenbeschaffenheit variieren. Die Bilder dürfen daher nicht als verbindliche Referenzen angesehen werden. Unsere Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dienen lediglich der allgemeinen Information und sind ohne Rechtsverbindlichkeit.

Pflege und Reinigung

Natursteinplatten sowie Natursteinfliesen und Wandverblender aus Naturstein sind pflegeleicht und können abgesaugt oder mit klarem Wasser gewischt werden. Zur Unterhaltspflege empfehlen wir pH-neutrale oder mild-alkalische Reiniger. Beim Einsatz von Reinigungsmitteln sollten Sie stets darauf achten, dass diese für Naturstein bzw. für die jeweilige Gesteinsart geeignet sind. Bei hartnäckigen Verschmutzungen bieten Hersteller wie Lithofin oder Akemi für nahezu jede Fleckenart (etwa Kalkablagerungen, Rostflecken, Zementschleier) den passenden Entferner an. Ausführliche Hinweise zu Reinigung und Schutz von Naturstein finden Sie auf den Webseiten der genannten Pflegemittelhersteller.

Eine Imprägnierung schafft zusätzlichen Schutz vor Beschädigung durch Flüssigkeiten. Das Mittel bildet einen unsichtbaren Schutz, der Farbe und Aussehen des Steins in der Regel nicht verändert. Dank des sogenannten Nano-Effekts perlen Öle und Fette an der Oberfläche ab und können einfach weggewischt werden. Wir empfehlen eine Imprägnierung als Fleckschutz für sämtliche Natursteinböden im Innenbereich, besonders jedoch für stark beanspruchte Bereiche wie Badezimmer oder Küche.

Produktvarianten Wallstones

Downloads

Wir haben für Sie die Wichtigsten Informationen und Pfelgehinweise zu unseren Natursteinen in Info-Sheets zusammengestellt. Die Tags und die Suchfunktion helfen Ihnen dabei das richtige zu finden.

Alle
Indoor
Outdoor
Verlegeinfo – Kreuzverband
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Verlegeinfo – Drittelverband
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Verlegeinfo – Halbverband
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Verlegeinfo – Bahnen
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Verlegeinfo – Römischer Verband Verlegeform C – 5 Formate
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Verlegeinfo – Römischer Verband Verlegeform B – 4 Formate
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Verlegeinfo – Römischer Verband Verlegeform A – 3 Formate
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AGBs

Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1
Regelungsbereich der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, Vertragsabschluss

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich eventueller Montageleistungen, Nachlieferungen und Beratungsleistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind nicht verbindlich, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Mündliche Nebenabreden von Personen, die nicht ausdrücklich zur Vertretung der Firma Alpha-Stone GmbH & Co. KG berechtigt sind, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Die Angestellten der Firma Alpha-Stone GmbH & Co. KG, sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. Die Firma Alpha-Stone GmbH & Co. KG ist dazu berechtigt, Aufnahmen wie zum Beispiel Fotos und dergleichen von ihren verkauften Produkten zu machen und diese für Werbezwecke zu verwenden.

§ 2
Preise, Zahlungen, Skonto

Unsere Preise gelten in EUR und verstehen sich ab Versandort ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die Preise gelten vier Monate ab Unterzeichungsdatum des Vertrags. Sind längere Lieferfristen vereinbart und ändern sich die Löhne, Gehälter, Rohstoffkosten oder sonstige Preisgrundlagen, so ist die Firma Alpha-Stone GmbH & Co. KG berechtigt, die am Liefertag gültigen Preise, die diese Veränderungen berücksichtigen, zu berechnen. Rechnungsbeträge sind bei Lieferung bzw. Ausführung der Leistung bar ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht abweichende Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind. Vereinbarte Skonti können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Skontierfrist für die Gesamtzahlung eingehalten wird. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der Firma Alpha-Stone GmbH & Co. KG bestrittener Gegenansprüche durch den Kunden ist nicht statthaft, sofern sie nicht gerichtlich festgestellt sind. Werden schuldhaft Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, Schecks nicht eingelöst oder tritt eine wesentliche Minderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers ein, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig.

§ 3
Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch, wenn wir den Versand durchführen oder zur Übernahme der Frachtkosten verpflichtet sind, wobei wir die Art des Versands und des Wegs frei bestimmen können, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Verpackung wird von uns nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Haftung für Verpackungsmängel oder Schäden wird von uns jedoch nicht übernommen.
Die versandfertige Ware muss innerhalb von 4 Wochen abberufen werden, sonst sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen und Lagergebühren zu erheben. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers. Auch mit der Versandbereitschaftsmeldung geht die Gefahr auf den Besteller über.

§ 4
Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, auch aus Nebenleistungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, und bis zur Einlösung sämtlicher, der Firma Alpha-Stone GmbH & Co. KG, in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Die Forderung des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen, die der Firma Alpha-Stone GmbH & Co. KG, aus dem Geschäftsverhältnis zustehen, an die Firma Alpha-Stone GmbH & Co. KG bis zur Höhe Ihrer Forderung abgetreten. Unerheblich ist es, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder Verbindung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert wurde. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- und ähnlichen Vertrags nur im Rahmen gewöhnlichen Geschäftsverkehrs zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er sich nicht in Verzug befindet, berechtigt und ermächtigt, und nur, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung an die Firma Alpha-Stone GmbH & Co. KG übergeht und der Kunde sich das Eigentum bis zur Zahlung vorbehält.
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung an den Drittbesteller zur Zahlung an die Firma Alpha-Stone GmbH & Co. KG bekannt zugeben. Übersteigt der Wert der für die Firma Alpha-Stone GmbH & Co. KG bestehenden Sicherheiten die Forderung insgesamt um mehr als zehn Prozent, so ist diese verpflichtet, auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit Sicherung nach Wahl freizugeben. Die Firma Alpha-Stone GmbH & Co. KG hat weiterhin das Recht, die Forderung gegenüber dem Dritten einzuziehen, wenn der Kunde die ihr gegenüber vereinbarte Zahlung nicht erfüllt. Mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Einziehungserklärung verpflichtet sich der Kunde auch, alle eingehenden Beträge aus dem Verkauf der Vorbehaltsware getrennt zu verwahren und sich jeder Verfügung über solche Forderung, wie eine Abtretung usw., zu enthalten. Trotz der abgetretenen Rechte bleibt der Kunde aus dem mit ihm geschlossenen Vertrag persönlich verpflichtet und haftet neben dem neuen Käufer als Gesamtschuldner.

§ 5
Lieferzeiten

Die Lieferzeiten der Firma Alpha-Stone GmbH & Co. KG werden nach bestem Wissen angegeben. Allerdings können sich Lieferzeiten, nachdem der Naturstein im Wesentlichen aus dem Ausland bezogen wird, verlängern. Hierauf hat die Firma Alpha-Stone GmbH & Co. KG keinen Einfluss. Wird eine vereinbarte Lieferzeit um mehr als acht Wochen überschritten, hat der Besteller das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die bestellte Ware oder Leistung auch dann nicht zum Ablauf der Nachfrist geliefert oder geleistet, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt grundsätzlich nur hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Gesamtauftrags. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streik, Mobilmachung, Krieg, Feuer und andere nicht vorhersehbare Umstände wie zum Beispiel Mangel an Rohstoffen, Ausfall von Arbeitskräften, Nichtlieferung durch Unterlieferanten sowie gesetzliche Beschränkungen bei Import- und Exportgeschäften verlängern angegebene Fristen entsprechend und berechtigen die Firma Alpha-Stone GmbH & Co. KG von den Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten.

§ 6
Mängelrügen und Durchführung der Gewährleistung

Natursteine sind Naturmaterialien, die nach Farbe und Materialbeschaffenheit sehr oft von der Bemusterung abweichen. Bemusterungen zeigen daher nur das allgemeine Aussehen des Natursteines. Vorgezeigte Muster können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteins in sich vereinigen. Für die in Naturstein vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen usw. ferner bei Naturstein vorkommende Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern usw. wird keine Haftung übernommen, wie auch keineswegs eine Wertminderung des Natursteins hieraus ableitbar ist. Bei Sedimentgesteinen kann es durch organische Stoffe fossilen Ursprungs und eingelagerten Mineralien vereinzelt zu Färbungen und Ausblühungen kommen. Die Ursache ist in der Regel die hohe Luftfeuchtigkeit sowie Sauerstoff aus der Luft. Der Kunde erkennt an, dass die vorstehend dargestellten Abweichungen des Natursteins von der Bemusterung sowie Verfärbungen keinen Mangel darstellen. Mängelrügen sind jeweils unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Äußerlich erkennbare Mängel sind innerhalb einer Frist von zwölf Tagen nach Empfang der Ware oder Leistung zu rügen.
Zeigen sich Mängel infolge von Materialfehlern oder unsachgemäßer Ausführung innerhalb der Gewährleistungszeit, so besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Der Kunde hat die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beseitigen. Ansonsten ist die Firma Alpha Stone GmbH & Co. KG von der Mängelhaftung befreit. Sollte die Nachbesserung nach zweimaliger angemessener Fristsetzung misslingen, ist der Kunde, soweit er kein Verbraucher im Sinne des Verbrauchsgüterkaufes ist, berechtigt, Ersatz der mangelhaften Ware über einen Drittunternehmer auf Kosten der Firma Alpha Stone GmbH & Co. KG durchzuführen, wobei die Firma Alpha Stone GmbH & Co. KG ausdrücklich keine Kosten für Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache und Einbau des als Ersatz gelieferten Kaufsache oder die Tragung der dafür notwendigen Kosten übernimmt. Ein dahingehender Anspruch des Kunden ist ausgeschlossen. Die Gewährleistungsansprüche können bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware erlöschen, soweit seitens des Nutzers nicht auf etwaige Mängel vor Weiterverarbeitung durch den Kunden hingewiesen und Mängelgewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Handelsübliche geringe Abweichungen in Abmessung, Gewicht und Farbe der gelieferten Ware berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen.

§ 7
Sonstige Schadensersatzansprüche


Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Firma Alpha-Stone GmbH & Co. KG in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit für ihre gesetzlichen Vertreter oder die Erfüllungsgehilfen zwingend haftet oder eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes gegeben ist. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Kunden entsprechend.

§ 8
Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten Ansbach. Bei Geschäften mit ausländischen Firmen steht uns das Recht zu, Gerichtsstand und Anwendbarkeit des Rechts des Ursprungslands zu wählen. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall, dass bei der Durchführung des Vertrags sich eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke ergibt.

Stand: 06/2021

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